werde aktiv
Du hast es satt, tatenlos zuzusehen und willst bei uns mitmachen?
Dafür gibt es einige Möglichkeiten!Alle Mitglieder und Aktiven der BUNDjugend Baden-Württemberg sind herzlich zur Mitgliederversammlung eingeladen. Egal ob du Mitglied bist, ohne aktiv zu sein oder ob du in einer Jugendgruppe, einem Arbeitskreis oder bei sonstigen BUNDjugend-Aktivitäten engagiert bist: Du kannst dich bei der Mitgliederversammlung einbringen und über die Arbeit der BUNDjugend mitentscheiden! Die Mitgliederversammlung ist unser wichtigstes Gremium. Hier beschließen und diskutieren wir die Schwerpunkte unserer Arbeit im nächsten Jahr, wofür wir wie viel Geld ausgeben und wählen den Vorstand, der die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umsetzen und die laufenden Geschäfte führen soll.
Stimmberechtigte BUNDjugend-Mitglieder sind alle Mitglieder des BUND-Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. (auch Familienmitglieder) unter 27 Jahren. Alle BUNDjugend-Aktiven, die nicht Mitglied sind, dürfen selbstverständlich mit diskutieren. Wenn du mit abstimmen willst, freuen wir uns, wenn du Mitglied wirst.
Warum du zur Mitgliederversammlung kommen solltest, hat Max hier sehr gut beschrieben.
Die Regeln der Mitgliederversammlung können in unserer Satzung und der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung nachgelesen werden.
Tagesordnungsentwurf, Stand: 19.10.2019
Diese Tagesordnung als PDF: www.bundjugend-bw.de/mv-2019-to
Ziel: Information der Mitgliederversammlung über die landesweite Arbeit
Ziel: Information der Mitgliederversammlung
21:00 ENDE DER TAGESORDNUNG, FORTSETZUNG AM SONNTAG
Ziel: Kontrolle, ob das Protokoll stimmt & Beschluss des Protokolls; Beschlusskontrolle
Protokoll als PDF: www.bundjugend-bw.de/mv-2018-protokoll/
Ziel: Information über das laufende Jahr
Ziel: Profil der BUNDjugend schärfen, Beschluss über neues Schwerpunktthema fassen
Antrag des Landesjugendvorstands (beschlossen am 19.10.2019)
Die Mitgliederversammlung beschließt ein Schwerpunktthema für die Jahre 2020 und 2021. Dabei berücksichtigt sie die auf Mitmachtreffen diskutierten Themenvorschläge
Ziel: Hier werden weitere Anträge diskutiert und entschieden, die bis zu Beginn der Mitgliederversammlung eingehen.
Bei jedem Antrag wird in folgender Reihenfolge verfahren:
Die Mitgliederversammlung setzt eine AG mit der Aufgabe ein, die aktuelle BUNDjugend-Satzung bis zur MV in einem Jahr zu sichten, Änderungsbedarfe festzustellen und konkrete Änderungen vorzuschlagen. Insbesondere soll die AG Möglichkeiten von Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche prüfen und diskutieren und ggf. nötige Satzungsänderungen vorschlagen.
Grundprinzip der BUNDjugend ist das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen. Immer wieder engagieren sich einzelne Ehrenamtliche in einem Ausmaß, das deutlich über das erwartbare Maß hinausgeht oder würden gerne mehr tun, haben aber nicht die Möglichkeit dazu. Grundsätzlich lässt es das Steuerrecht zu, dass unter bestimmten Bedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Ziel der AG ist, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und zu diskutieren, welche davon unter welchen Bedingungen evtl. für die BUNDjugend sinnvoll sein könnten.
Bei dieser Gelegenheit soll die Satzung einmal gesichtet werden, ob weitere kleinere Anpassungen sinnvoll erscheinen. Eine grundlegende Überarbeitung der Grundsätze ist aber nicht angedacht, dies haben wir erst 2016 getan.
Zur Mitarbeit in der AG sind Aktive und Mitglieder herzlich eingeladen und werden idealerweise direkt von der MV berufen. Einzelne Vorstandsmitglieder und Hauptamtliche müssen zusätzlich in der AG mitarbeiten. Die Größe der AG sollte 5–6 Personen nicht übersteigen.
Die MV möge beschließen: Die BUNDjugend Baden-Württemberg beantragt bei der nächsten Landesdelegiertenversammlung des BUND die Finanzierung einer dauerhaften 100% Stelle für Öffentlichkeit und Kommunikation bei der BUNDjugend durch 5 den BUND-Landesverband.
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen und bis wann muss er gestellt sein? siehe unten
Ziel: Planung des nächsten Jahres, Beschluss des Haushalts
12:00 MITTAGSPAUSE
Ziel: alle wichtigen Ämter gut besetzen
Bei den Stellvertreter*innen für LDV und BJV wird eine Reihenfolge festgelegt, entweder durchs Wahlergebnis oder durch Einigung. Wenn keine Einigung möglich ist, entscheidet die MV, um die Reihenfolge der Anfrage der Stellvertreter*innen transparent zu machen.
15:00 Uhr VERABSCHIEDUNG DURCH DEN VORSTAND
gez. Landesjugendvorstand, BUNDjugend Baden-Württemberg
Rotebühlstr. 86/1, 70178 Stuttgart, fon 0711/61970-20
vorstand@lists.bundjugend-bw.de, www.bundjugend-bw.de
Vorschläge einbringen, d.h. Anträge stellen, mit denen sich die Mitgliederversammlung beschäftigen soll, dürfen alle Mitglieder und Aktiven. Wenn du etwas in die Mitgliederversammlung einbringen willst und du dich gerne vorher mit jemand dazu beraten würdest, kannst du dich gerne mit jemand aus dem Landesjugendvorstand oder aus der Geschäftsstelle in Verbindung setzen: Entweder du schreibst einen Antrag (Was soll konkret beschlossen werden?) mit einer Begründung (Warum soll es deiner Meinung nach von der Mitgliederversammlung der BUNDjugend Baden-Württemberg beschlossen werden?) und schickst uns diesen oder du berichtest uns erstmal dein Anliegen. Vorstand und Geschäftsstelle beraten dich gerne, wie du dein Anliegen zu einem Antrag machst. Gerne kannst du auch noch das Wintertreffen bis zum Beginn der Mitgliederversammlung nutzen, um dein Anliegen mit anderen zu beraten. Natürlich kannst du auch den Jugendaktionskongress (JAK) vom 29.10. bis zum 3.11. dazu nutzen mit anderen und mit Mitgliedern des Vorstands ins Gespräch zu kommen.
Antragsfristen: Anträge sollen bis 8.11.2019 beim Vorstand eingegangen sein, damit sich alle darauf vorbereiten können. Anträge können aber auch noch zu Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich oder mündlich gestellt werden. Satzungsändernde Anträge müssen spätestens 25.10.2019 beim Landesjugendvorstand eingehen.
Bis 21.11.2019 eingehende Anträge werden hier veröffentlicht, sobald sie dem Vorstand bekannt sind.
Zur Kindertagesstätte Wuselvilla fährt vom Ulmer Hauptbahnhof alle 10 Minuten die Straßenbahnlinie 1 Richtung Söflingen bis Theodor-Heuss-Platz. Von dort sind es noch etwa fünf Minuten Fußweg. Wir werden den Weg ausschildern.
Wir werden die Mitgliederversammlung pünktlich beenden, damit ihr eure Abreise planen könnt. Wir bitten diejenigen, die keinen allzu weiten Heimweg haben, zum Aufräumen zu bleiben und ggf. einen Zug später zu nehmen.
Um planen zu können, bitten wir um Anmeldung über das Anmelde-Formular zum Wintertreffen. Bitte gib bei der Anmeldung im Feld „Anmerkungen“ an, von wann bis wann du beim Wintertreffen und der Mitgliederversammlung dabei sein wirst.
Essen gibt es kostenlos. Es darf gerne Kuchen o.ä. mitgebracht werden. Übernachtet wird mit Schlafsack und Isomatte.
Deine Fahrtkosten erstatten wir dir abzüglich einer Eigenbeteiligung von 10 €. Erstattet werden 2. Klasse Fahrten innerhalb von BW bis zu 50% nach DB-Flexpreis und zu 100% nach Tarifen der Verkehrsverbünde und des BW-Tickets. Um keine Personen aufgrund fehlender finanzieller Mittel von der Teilnahme auszuschließen, ist in Ausnahmefällen die vollständige Erstattung der Fahrtkosten möglich. Bei Anreise mit dem Fahrrad werden 15 Cent/km erstattet, ab 2 Personen auf dem selben Rad 20 Cent/km. Die Fahrtkosten bei Fahrrad-Fahrten werden ab 30 km ohne Eigenbeteiligung erstattet. Weitere Infos zur Fahrtkostenerstattung findest du in unseren Regeln zur Fahrkostenerstattung (PDF).