BUNDjugend Baden-Württemberg  

Wer sind wir?

In der BUNDjugend engagieren sich klima-, umwelt- und naturschutzinteressierte junge Menschen unter 27 gemeinsam in Gruppen, Aktionen, Projekten und Seminaren für eine sozial und ökologisch gerechte Welt.

Ämter der BUNDjugend

Jedes Jahr werden auf unserer Landesjugendversammlung verschiedene Ämter in Wahlen besetzt. Damit ihr den Durchblick behaltet, haben wir hier alle Ämter, die bei der Landesjugendversammlung besetzt werden, zusammengefasst.

Landesjugendvorstand

Der Landesjugendvorstand besteht aus 4 bis 6 gleichberechtigten Landesjugendsprecher*innen und dem*r Vertreter*in im BUND-Landesvorstand:

Landesjugendsprecher*innen

Die Landesjugendversammlung wählt 4 bis 6 Landesjugendsprecher*innen. Alle Landesjugendsprecher*innen sind gleichberechtigt. Bei der Wahl soll mindestens eine Person unter 18 Jahre alt sein, alle sollen unter 25 Jahre alt sein und niemand darf 26 oder älter sein. Gewählt werden können nur Jugendmitglieder des BUND. Jede Person wird für zwei Jahre gewählt.

Ein*e Landesjugendsprecher*in wird in einem eigenen Wahlgang als Landesjugendsprecher*in für Finanzen gewählt. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Der Landesjugendvorstand hat folgende Aufgaben: Umsetzung der Beschlüsse der Landesjugendversammlung, die strategische Ausrichtung und Steuerung der BUNDjugend Baden-Württemberg sowie die Vertretung der Ziele und Interessen der BUNDjugend Baden-Württemberg innerhalb des Verbandes sowie in der Öffentlichkeit.

[vgl. Satzung § 7 (6) k) und § 8]

Vertreter*in im Landesvorstand des BUND

Der*die Vertreter*in im Landesvorstand des BUND ist ein vollwertiges Vorstandsmitglied des BUND Baden-Württemberg und vertritt dort die BUNDjugend. Die*der Vertreter*in muss bei der Wahl Mitglied des BUND Baden-Württemberg sein, mindestens 18 und noch nicht 30 Jahe alt sein. Gewählt wird für 2 Jahre. Wir wählen außerdem eine*n Stellvertreter*in. [vgl. Satzung § 7 (6) m)]

Der aktuelle Vorstand stellt sich vor!

Kassenprüfer*innen

Es werden zwei Kassenprüfer*innen und zwei Stellvertreter*innen für ein Jahr gewählt. Die Kassenprüfer*innen dürfen nicht dem Landesjugendvorstand angehören oder von BUND oder BUNDjugend Baden-Württemberg angestellt sein.

Die Kassenprüfer*innen müssen am Ende des Haushaltsjahres die Kasse prüfen und der Landesjugendversammlung darüber berichten. Bei der Kassenprüfung geht es darum, Fehler zu finden, zu prüfen, ob das Geld der BUNDjugend sparsam und nur im Sinne der BUNDjugend ausgegeben wurde.

Gewählt werden können auch Nicht-Mitglieder ohne Altersbeschränkung. Es sollten Menschen gewählt werden, denen die Landesjugendversammlung zutraut, dass sie sich mit Geld auskennen und evtl. vorhandene Fehler finden.

[vgl. Satzung § 7 (6) l)]

Vertretung im BUNDjugend-Bundesverband

Bundesjugendrat

Der Bundesjugendrat berät den Bundesvorstand der BUNDjugend und dient der besseren Vernetzung der BUNDjugend-Landesverbände und des Bundesverbands.

Wir wählen eine* Vertreter*in und eine*n Stellvertreter*in für den Bundesjugendrat für ein Jahr. Gewählt werden können alle Jugendmitglieder. Unser*e Vertreter*in im Bundesjugendrat ist zugleich stimmberechtigtes Mitglied der Bundesjugendversammlung. [vgl. Satzung § 7 (6) n)]

Weiteres kannst du in § 7 der Richtlinien des BUNDjugend-Bundesverbandes nachlesen (PDF).

Bundesjugendversammlung

Die Bundesjugendversammlung ist die bundesweite Landesjugendversammlung der BUNDjugend, in die alle Landesverbände Vertreter*innen schicken. Unsere Bundesdelegierten vertreten in der Bundesjugendversammlung unsere Interessen.

Wir wählen zusätzlich zum*r Vereter*in im Bundesjugedrat 4 Bundesdelegierte und 4 Stellvertreter*innen für ein Jahr. Gewählt werden können alle Jugendmitglieder. [vgl. Satzung § 7 (6) m)]

Weiteres kannst du in § 5 der Richtlinien des BUNDjugend-Bundesverbandes nachlesen (PDF).

BUND-Landesdelegierte

Die Delegiertenversammlung des BUND Landesverbandes ist die Mitgliederversammlung des BUND, nur dass hier nicht alle Mitglieder abstimmen können, sondern die Regionalverbändes des BUND und die BUNDjugend Delegierte entsenden.

Wir wählen 5 Delegierte und 5 Stellvertreter*innen für ein Jahr. Gewählt werden können alle Mitglieder des BUND Landesverbandes, die nicht vom Landesverband angestellt sind. [vgl. Satzung § 7 (6) o)]

Weiteres kannst du in § 5 der Satzung des BUND-Landesverbandes nachlesen (PDF).

Landesjugendring-Delegierte

Der Landesjugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände in Baden-Württemberg und vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie von uns Jugendverbänden gegenüber der Landespolitik.

Für die Mitgliederversammlung des Landesjugendrings, die Vollversammlung, wählen wir 2 Delegierte und 2 Stellvertreter*innen für ein Jahr. Wir haben in der Vollversammlung nur dann zwei Stimmen, wenn unsere beiden Delegierten nicht das selbe Geschlecht haben (m/w/d).

[vgl. Satzung §7 (6) p)]

Weiteres kannst du in § 8 der Landesjugedring-Satzung nachlesen (PDF).

Wie wählen wir?

Alle unsere Wahlen finden ohne Konsensverfahren mit einfacher Mehrheit statt. Gewählt ist man, wenn man mehr Ja- als Nein-Stimmen bekommt und die Wahl annimmt.

Wir wählen in offenen Abstimmungen. Wenn eine stimmberechtigte Person den Antrag auf geheime Wahl stellt, wird geheim gewählt. Der Antrag genügt, ohne dass darüber abgestimmt wird.

Personen, die selbst für ein Amt kandidieren, dürfen den entsprechenden Wahlgang nicht leiten.

Die Kandidat*innen sollen sich der Landesjugendversammlung persönlich vorstellen, es kann aber auch in Abwesenheit gewählt werden. Die Landesjugendversammlung soll alle Ämter möglichst gut im Sinn der BUNDjugend besetzen. Vor der jeweiligen Wahl können deswegen die Kandidat*innen befragt werden.

Auf Verlangen eines stimmberechtigten Mitglieds findet eine Personaldebatte statt. Die Personaldebatte ist vertraulich und nicht öffentlich. An ihr nehmen nur stimmberechtigte Mitglieder teil. Der*Die Landesgeschäftsführer*in kann nach Beschluss der Landesjugendversammlung ebenfalls teilnehmen. Sie erfolgt in Abwesenheit der Kandidat*innen. Die Aussprache kann über mehrere Kandidat*innen gemeinsam stattfinden.

Die Landesjugendversammlung bestimmt eine Reihenfolge, in der die Stellvertreter*innen der Landesdelegierten und der Bundesjugendversammlungs-Delegierten im Bedarfsfall angefragt werden.

[vgl. MV-Geschäftsordnung § 7]