Für Teilnehmer*innen aus finanziell schwächer gestellten Familien kann für Freizeiten („Jugenderholungsmaßnahmen“) ab fünf Tagen Dauer, die von BUNDjugend- und BUND-Gruppen veranstaltet werden, auf Antrag ein staatlicher Zuschuss von bis zu 25 €/Tag gewährt werden, wenn das monatliche Brutto-Familieneinkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Diese Grenze wird in der Verwaltungsvorschrift nicht genau definiert. Als Orientierung dienen die folgenden Einkommensgrenzen, je nach Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen.
1.586 Euro für 1 Erwachsene + 1 Kind (u. 14)
1.953 Euro für 1 Erwachsene + 2 Kinder (u. 14)
2.197 Euro für 2 Erwachsene + 1 Kind (u. 14)
2.563 Euro für 2 Erwachsene + 2 Kinder (u. 14)
Wenn Ihr Einkommen die angegebenen Grenzen nicht übersteigt und Sie einen Antrag auf den Zuschuss stellen wollen, wenden Sie sich an die BUNDjugend- bzw. BUND-Gruppe, die die Freizeit veranstaltet, bei der Ihre Kinder mitfahren werden. Unsere Gruppen geben die Anträge dann an uns weiter und bestätigen uns, dass Ihre Kinder bei den Freizeiten als Teilnehmer*innen dabei sind.
Der Antrag (Formular A22-1) kann hier als pdf heruntergeladen werden. Das Formular ist bequem direkt am Rechner ausfüllbar.
So funktioniert die Antragstellung und Abwicklung:
- Eltern füllen das Formular aus, unterschreiben es und geben es an die veranstaltende BUNDjugend-/BUND-Gruppe weiter.
- Die veranstaltende BUNDjugend-/BUND-Gruppe gibt den Antrag an die BUNDjugend-Landesgeschäftsstelle weiter und bestätigt, dass die Kinder für die Freizeiten angemeldet sind.
- Der Antrag muss spätestens drei Wochen vor Beginn der Freizeit bei uns sein: BUNDjugend Baden-Württemberg
z.Hd. Sabine Renelt
Rotebühlstr. 86/1, 70178 Stuttgart
fon 0711/619 70-20, sabine.renelt@bundjugend-bw.de
- Wir reichen alle Anträge gesammelt beim Regierungspräsidium ein.
- Unmittelbar nach Abschluss der Freizeit gibt uns die veranstaltende BUNDjugend-/BUND-Gruppe Bescheid, wie lange die Kinder, für die Anträge gestellt wurden, bei der Freizeit dabei waren.
- Danach rechnen wir mit dem Regierungspräsidium ab und überweisen den Zuschuss direkt an die Eltern.
Wir kriegen immer wieder Anfragen oder Anträge aus anderen Verbänden. Wir können euch nicht weiterhelfen. Bitte wendet euch an eure zuständige Verbandszentrale. Wir sind ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit innerhalb von BUNDjugend (und BUND) und ihren Gruppen in Baden-Württemberg zuständig.
Wenn du als Jugendleiter*in noch neu bist und nicht so genau weißt, welche Dachorganisation für dich zuständig ist, schau dir am besten die Mitgliederliste des Landesjugendrings an, da hast du die meisten landesweiten Jugendverbände auf einen Blick. Wenn du den für deinen Kreis bzw. deine Stadt zuständigen Jugendring suchst, findest du in der auf der Mitgliederliste des Landesjugendrings einer Liste der kommunalen Jugendringe. Und wenn du in der Jugendarbeit in einem Sportverein tätig bist, hat die Baden-Württembergische Sportjugend die relevanten Infos für dich.