Praktikum
Wir suchen auch immer wieder fitte Praktikantinnen und Praktikanten. Auch dein BOGY kannst du gerne bei uns in der Geschäftstelle machen. Melde dich einfach. Im Folgenden haben wir Infos zu Praktika bei uns zusammengefasst.
Freiwillige Praktika zur Orientierung
Freiwillige Praktika zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums sind bis zu drei Monaten bei uns möglich. Nach einem Bachelor-Abschluss geht das Bundesarbeitsministerium in der Regel davon aus, dass „die fachliche Orientierungsphase abgeschlossen“ ist (s. „Der Mindestlohn für Studierende“, S. 14) und damit zwischen Bachelor und Master ein freiwilliges Orientierungspraktikum nur zu Mindestlohn-Bedingungen gemacht werden kann. Wenn du nach deinem Bachelor-Abschluss dennoch ein Praktikum ohne Mindestlohn machen willst, kannst du das so lange tun, so lange du noch immatrikuliert bist und ein inhaltlicher Bezug zu deinem Studium besteht. Dann handelt es sich um eine freiwilliges studienbegleitendes Praktikum (s. nächsten Punkt).
Freiwillige Praktika begleitend zur Berufs-/Hochschulausbildung
Freiwillige Praktika begleitend zu einer Berufs-/Hochschulausbildung sind bis zu drei Monaten bei uns möglich (pro Person ist nur ein solches Praktikum bei uns möglich).
Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Praktikums-Idee als Praktikum ohne Mindestlohn funktioniert, kannst du dich unter www.der-mindestlohn-wirkt.de informieren oder bei der Mindestlohn-Hotline anrufen: 030/60 28 00 28 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr).
Pflichtpraktika
Pflichtpraktika im Rahmen der Schule, einer Ausbildung oder eines Studiums sind bei uns so möglich, wie von der Schule, in der Ausbildungs- oder Studien-Ordnung vorgeschrieben. Am liebsten nehmen wir Halbjahres-Praktikant*innen erziehungswissenschaftlicher, sozialpädagogischer und sozialarbeiterischer Studiengänge. Andere Studiengänge oder eine kürzere Dauer sind kein Ausschlusskriterium.